Kostenerstattung


Präventive Gesundheitskurse, die den Bestimmungen in Durchführung und Anbieterqualifikation § 20 des SGB V entsprechen, können von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100% der Kursgebühren zurückerstattet werden. 
Ausbildung und Qualifikation unseres Teams stimmen mit den gesetzlichen Bestimmungen überein, so dass die Voraussetzungen zur Kostenerstattung der von uns durchgeführten Präventionskurse durch die gesetzlichen Krankenkassen gegeben sind. 

Bitte informieren Sie sich vor Kursantritt bei ihrer Krankenkasse, ob sie sich an den Kosten beteiligt.  

Informieren Sie sich:

Sozialgesetzbuch V Buch § 20 – Prävention und Selbsthilfe

Handlungsfelder und Kriterien des GKV Spitzenverbandes zur Umsetzung des 
§ 20 und 20a des SGBV in der Fassung vom 27.08.2010 

Aktuelles


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